Urlaub vom 04.08. - 29.08.2025

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist ein wichtiges Dokument, mit dem jeder Mensch vorab festlegen kann, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden, falls er selbst nicht mehr entscheidungsfähig sein sollte. Sie gibt Ärzten, Angehörigen und Betreuern eine verbindliche Handlungsanweisung und stellt sicher, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man sich nicht mehr selbst äußern kann. Seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2009 ist die Patientenverfügung in Deutschland rechtlich bindend, unabhängig von der Art oder dem Stadium einer Erkrankung. Das Instrument der Patientenverfügung gewinnt in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung, da der medizinische Fortschritt immer mehr Behandlungsmöglichkeiten eröffnet und gleichzeitig das Bedürfnis nach Selbstbestimmung wächst.

Inhalt und Aufbau

Eine wirksame Patientenverfügung sollte bestimmte Inhalte abdecken und klar strukturiert sein, um im Ernstfall tatsächlich Anwendung finden zu können.

Grundlegende Bestandteile

Eine vollständige Patientenverfügung umfasst typischerweise folgende Elemente:

  • Persönliche Daten und eindeutige Identifikation des Verfassers
  • Beschreibung der Situationen, für die die Verfügung gelten soll
  • Konkrete Festlegungen zu gewünschten oder abgelehnten medizinischen Maßnahmen
  • Angaben zu Schmerztherapie und lindernden Maßnahmen
  • Wünsche bezüglich Sterbebegleitung und Sterbeort
  • Äußerungen zu Organspende und Obduktion
  • Benennung einer Vertrauensperson oder eines Bevollmächtigten
  • Datum und eigenhändige Unterschrift
  • Optional: Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit durch einen Arzt oder Notar

Besonders wichtig ist die möglichst konkrete Beschreibung der medizinischen Situationen und der damit verbundenen Entscheidungen. Pauschale Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ sind oft zu unbestimmt, um im Einzelfall eine klare Handlungsanweisung zu geben.

Spezifische Behandlungswünsche

In der Patientenverfügung können Entscheidungen zu verschiedenen medizinischen Maßnahmen getroffen werden:

  1. Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
  2. Wiederbelebungsmaßnahmen
  3. Künstliche Beatmung
  4. Dialyse oder andere Nierenersatzverfahren
  5. Antibiotikagabe bei lebensbedrohlichen Infektionen
  6. Bluttransfusionen
  7. Schmerztherapie und palliative Versorgung

Für jede dieser Maßnahmen sollte klar festgelegt werden, ob und unter welchen Umständen sie gewünscht oder abgelehnt wird. Dabei kann es sinnvoll sein, zwischen verschiedenen Szenarien zu unterscheiden, etwa einer vorübergehenden Bewusstlosigkeit mit guter Prognose und einem irreversiblen Koma.

Wertvorstellungen und persönliche Ergänzungen

Eine persönliche Erläuterung der eigenen Wertvorstellungen kann helfen, die getroffenen Entscheidungen zu verstehen und auf nicht explizit erwähnte Situationen zu übertragen:

  • Lebenseinstellung und religiöse Überzeugungen
  • Vorstellungen von Würde und Lebensqualität
  • Ängste vor bestimmten Zuständen oder Behandlungen
  • Persönliche Erfahrungen mit Krankheit oder dem Sterben nahestehender Menschen

Diese persönlichen Ausführungen können für Ärzte und Angehörige eine wertvolle Hilfe sein, wenn es darum geht, im Sinne des Patienten zu entscheiden, auch wenn die konkrete Situation nicht exakt in der Patientenverfügung beschrieben ist.

Rechtliche Aspekte

Die rechtliche Wirksamkeit einer Patientenverfügung hängt von verschiedenen Faktoren ab, die bei der Erstellung beachtet werden sollten.

Formale Anforderungen

Das Gesetz stellt folgende Mindestanforderungen an eine wirksame Patientenverfügung:

  • Schriftform (handschriftlich oder maschinell erstellt)
  • Eigenhändige Unterschrift mit Datum
  • Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung
  • Bezug auf konkrete Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe

Eine notarielle Beglaubigung oder ärztliche Beratung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, um die Wirksamkeit zu erhöhen und Zweifel an der Einwilligungsfähigkeit auszuräumen.

Verbindlichkeit und Durchsetzung

Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten rechtlich bindend, wenn die formalen Anforderungen erfüllt sind und die beschriebene Situation der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation entspricht. Der behandelnde Arzt und der Bevollmächtigte oder Betreuer müssen dann prüfen, ob die getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Situation zutreffen.

Bei Unsicherheiten oder Meinungsverschiedenheiten kann das Betreuungsgericht eingeschaltet werden. Der Arzt darf nicht eigenmächtig gegen eine wirksame Patientenverfügung handeln – tut er es doch, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben.

Praktische Umsetzung

Damit die Patientenverfügung im Ernstfall ihre Wirkung entfalten kann, sollten einige praktische Aspekte beachtet werden.

Erstellung und Aktualisierung

Bei der Erstellung einer Patientenverfügung können verschiedene Wege beschritten werden:

  • Verwendung von Vordrucken oder Musterverfügungen als Orientierung
  • Individuelle Erstellung, idealerweise nach ärztlicher Beratung
  • Kombination aus Standardformulierungen und persönlichen Ergänzungen

Unabhängig von der gewählten Form sollte die Patientenverfügung regelmäßig, etwa alle ein bis zwei Jahre, überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Dies kann durch eine erneute Unterschrift mit aktuellem Datum oder durch eine vollständige Neufassung erfolgen.

Aufbewahrung und Bekanntmachung

Damit die Patientenverfügung im Bedarfsfall auffindbar ist, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Aufbewahrung im Original an einem zugänglichen Ort
  • Information von Angehörigen, Bevollmächtigten und Hausarzt über Existenz und Aufbewahrungsort
  • Mitführen eines Hinweiskärtchens im Portemonnaie
  • Optional: Hinterlegung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
  • Bei Krankenhausaufenthalten: Aktiver Hinweis auf die vorhandene Patientenverfügung

Besonders wichtig ist, dass die Patientenverfügung im Notfall schnell verfügbar ist. Eine Kopie im Nachttisch oder eine digitale Version auf dem Smartphone kann sinnvoll sein, allerdings sollte für rechtlich bindende Entscheidungen möglichst das Original vorliegen.

Eine Patientenverfügung ist ein lebendiges Dokument, das mit den eigenen Erfahrungen, Wertvorstellungen und dem medizinischen Fortschritt mitwachsen sollte. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen für schwierige Lebensphasen kann herausfordernd sein, schenkt jedoch letztlich Sicherheit – sowohl den Verfassern als auch ihren Angehörigen und den behandelnden Ärzten.