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Individuelle Gesundheitsleistungen erklärt
Wer beim Arzt war und ein Rezept oder eine Überweisung erhalten hat, kennt das Prinzip der Kassenleistung. Was viele jedoch nicht wissen: Es gibt daneben ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden – und die trotzdem medizinisch sinnvoll oder sogar empfehlenswert sein können. Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, werden vom Patienten selbst bezahlt und ergänzen das Leistungsangebot der gesetzlichen Versicherung dort, wo diese bewusst Grenzen zieht. Das System ist nicht ohne Kritik – aber wer versteht, was dahintersteckt, kann selbst besser entscheiden, welche Zusatzleistungen für die eigene Gesundheit tatsächlich einen Mehrwert bieten.
Was IGeL-Leistungen sind und warum es sie gibt
Das deutsche Krankenversicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Die gesetzlichen Kassen finanzieren Leistungen, die als medizinisch notwendig, wirtschaftlich und zweckmäßig eingestuft werden. Alles darüber hinaus – also Leistungen, für die es zwar medizinische Argumente gibt, die aber nicht als zwingend notwendig gelten – fällt aus dem Leistungskatalog heraus.
Genau hier setzen individuelle Gesundheitsleistungen an. Sie werden vom Arzt angeboten und vom Patienten auf eigene Kosten in Anspruch genommen. Das klingt zunächst wie ein reines Geschäftsmodell – ist es aber nicht zwangsläufig. Viele IGeL-Leistungen haben einen echten präventiven oder diagnostischen Mehrwert, der in bestimmten Situationen und für bestimmte Patientengruppen durchaus sinnvoll sein kann.
Welche Leistungen als IGeL angeboten werden
Das Spektrum ist breit. Zu den häufig angebotenen individuellen Gesundheitsleistungen gehören unter anderem:
- Erweiterte Krebsvorsorge: Etwa der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs, der Glaukom-Screening-Test beim Augenarzt oder erweiterte Ultraschalluntersuchungen zur Darmkrebsvorsorge
- Reisemedizinische Beratung und Impfungen: Viele Reiseimpfungen werden nicht von der Kasse übernommen und müssen selbst bezahlt werden
- Professionelle Zahnreinigung: Obwohl von Zahnärzten empfohlen, ist sie nur teilweise oder gar nicht im Kassenleistungskatalog enthalten
- Erweiterte Labordiagnostik: Bestimmte Blutwerte wie spezifische Vitaminprofile, Hormonstatus oder Entzündungsmarker, die über die Basisdiagnostik hinausgehen
- Akupunktur: Außer bei bestimmten Schmerzerkrankungen meist selbst zu zahlen
- Sportmedizinische Untersuchungen: Belastungs-EKG oder Leistungsdiagnostik für sportlich aktive Menschen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend – das IGeL-Angebot variiert je nach Praxis und Schwerpunkt des behandelnden Arztes.
Glaukom-Vorsorge: Ein häufiges Beispiel
Ein besonders diskutiertes Beispiel ist die Glaukom-Vorsorgeuntersuchung beim Augenarzt. Der Grüne Star – also ein erhöhter Augeninnendruck, der den Sehnerv schädigt – verläuft lange ohne Beschwerden und führt unbehandelt zu irreversiblen Sehverlusten. Die gesetzliche Kasse übernimmt die Augeninnendruckmessung als Vorsorge nur bei bestimmten Risikogruppen. Für alle anderen gilt sie als IGeL-Leistung.
Ein Augenarzt in München wird diese Untersuchung dennoch häufig empfehlen – besonders ab dem 40. Lebensjahr oder bei familiärer Vorbelastung. Die Kosten sind überschaubar, der potenzielle Nutzen ist hoch. Hier ist IGeL kein überflüssiger Zusatz, sondern eine sinnvolle Investition in den Erhalt der Sehgesundheit.
Wann IGeL-Leistungen sinnvoll sind – und wann nicht
Die entscheidende Frage ist immer: Bringt diese Leistung mir persönlich einen nachweisbaren Nutzen? Dafür gibt es keine pauschale Antwort – aber einige hilfreiche Orientierungspunkte.
IGeL-Leistungen sind in der Regel dann sinnvoll, wenn sie auf einem nachvollziehbaren medizinischen Argument basieren, wenn ein individuelles Risiko besteht – etwa durch familiäre Vorbelastung, Alter oder Lebensweise – und wenn der Arzt die Empfehlung transparent begründet. Kritischer sollte man sein, wenn Leistungen ohne konkreten Anlass angeboten werden, wenn der Nutzen wissenschaftlich nicht belegt ist oder wenn ein deutlicher Druck entsteht, sofort zuzustimmen.
Transparenz und Aufklärung als Standard
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass IGeL-Leistungen immer schriftlich vereinbart werden müssen – mit einer klaren Beschreibung der Leistung, dem Preis und dem Hinweis, dass die Kosten selbst getragen werden. Kein seriöser Arzt wird eine solche Leistung ohne vorherige Information und schriftliche Zustimmung durchführen.
Ein Hausarzt in München, der IGeL-Leistungen anbietet, ist verpflichtet, transparent zu kommunizieren, was die Leistung beinhaltet, was sie kostet, was sie bringt und welche Alternativen es gibt. Wer als Patient das Gefühl hat, nicht ausreichend informiert zu werden, darf nachfragen – oder die Leistung ablehnen.
IGeL richtig einordnen
Die Allgemeinmedizin in München spiegelt den allgemeinen Trend wider: Praxen bieten zunehmend ein erweitertes Leistungsspektrum an, das über den Kassenkatalog hinausgeht. Das ist grundsätzlich positiv – denn es ermöglicht eine individuellere Medizin, die sich stärker an den Bedürfnissen des einzelnen Patienten orientiert.
Gleichzeitig sollte man als Patient eine gesunde Skepsis mitbringen. Nicht alles, was angeboten wird, ist für jeden gleichermaßen sinnvoll. Die Stiftung Warentest und der IGeL-Monitor des MDS – des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen – bieten unabhängige Bewertungen vieler IGeL-Leistungen und sind eine gute erste Orientierungshilfe.
Individuelle Gesundheitsleistungen können ein echtes Plus für die eigene Gesundheitsvorsorge sein – wenn sie informiert, gezielt und auf Basis einer ehrlichen ärztlichen Empfehlung genutzt werden. Wer versteht, was dahintersteckt, kann selbst entscheiden – und das ist letztlich der Kern einer mündigen Patientenentscheidung.



