Taxiführerschein: Medizinische Anforderungen

Wer als Taxifahrer oder in der Personenbeförderung arbeiten möchte, braucht mehr als einen gewöhnlichen Führerschein. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung – kurz FzF – stellt höhere medizinische Anforderungen als der normale Pkw-Führerschein, denn wer gewerbsmäßig Menschen transportiert, trägt eine besondere Verantwortung. Fahrgäste vertrauen darauf, sicher ans Ziel zu kommen. Deshalb schreibt der Gesetzgeber regelmäßige ärztliche Untersuchungen vor, die sicherstellen, dass Fahrer körperlich und geistig in der Lage sind, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Wer weiß, was auf ihn zukommt, kann sich gut vorbereiten und den Prozess reibungslos durchlaufen.

Was ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist eine Sondergenehmigung, die zusätzlich zur normalen Fahrerlaubnis beantragt werden muss. Sie ist Pflicht für alle, die gewerbsmäßig Personen befördern – also Taxifahrer, Mietwagenfahrer und Fahrer von Krankentransportfahrzeugen, die keine Notfallrettung durchführen. Die rechtliche Grundlage findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), die genau regelt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen und in welchen Abständen eine erneute Untersuchung notwendig ist.

Die FzF ist auf fünf Jahre befristet und muss regelmäßig verlängert werden. Ab dem 60. Lebensjahr wird die Gültigkeitsdauer auf zwei Jahre verkürzt, da mit zunehmendem Alter bestimmte medizinische Risiken stärker berücksichtigt werden müssen. Das bedeutet in der Praxis: Taxifahrer sind dauerhaft in ein medizinisches Überwachungssystem eingebunden, das ihre Fahrtauglichkeit regelmäßig überprüft.

Welche Untersuchungen sind notwendig?

Die medizinische Untersuchung für den Taxiführerschein umfasst mehrere Bausteine, die alle bestanden werden müssen, bevor die Genehmigung erteilt oder verlängert wird.

Allgemeinmedizinische Untersuchung

Den Ausgangspunkt bildet die allgemeinärztliche Untersuchung. Dabei bewertet der Arzt den allgemeinen Gesundheitszustand des Bewerbers und prüft, ob körperliche oder geistige Erkrankungen vorliegen, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten. Besonderes Augenmerk gilt dabei Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, da Herzinfarkt oder Schlaganfall am Steuer eine unmittelbare Gefahr für Fahrgäste und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Auch Diabetes, Epilepsie, Schlafapnoe und bestimmte psychische Erkrankungen werden berücksichtigt. Das Ergebnis der Untersuchung wird in einer ärztlichen Bescheinigung festgehalten, die dem zuständigen Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss.

Augenärztliche Untersuchung mit Sehtest

Das Sehvermögen spielt bei der gewerblichen Personenbeförderung eine zentrale Rolle. Die Anforderungen sind strenger als bei der normalen Fahrerlaubnis. Geprüft werden die Sehschärfe auf beiden Augen, das Gesichtsfeld, das Farbsehen und das Dämmerungssehen. Auch die Blendempfindlichkeit wird getestet, da Taxifahrer häufig nachts unterwegs sind und dabei mit starker Blendung durch Gegenverkehr konfrontiert werden. Wer eine Brille oder Kontaktlinsen trägt, muss diese zur Untersuchung mitbringen. Brillenträger erhalten gegebenenfalls eine Auflage in der Fahrerlaubnis, die das Tragen der Sehhilfe beim Fahren vorschreibt.

Psychometrischer Test ab bestimmtem Alter

Ab dem 60. Lebensjahr ist zusätzlich ein psychometrischer Test – also ein Reaktionstest – vorgeschrieben. Dabei werden Reaktionsgeschwindigkeit, Konzentrationsfähigkeit und die Fähigkeit zur Verarbeitung mehrerer Informationen gleichzeitig gemessen. Der Test wird von spezialisierten Psychologen oder psychologischen Prüfstellen durchgeführt und dauert in der Regel 60 bis 90 Minuten. Er ist kein Intelligenztest, sondern eine praktische Überprüfung der für das Fahren relevanten kognitiven Fähigkeiten.

Was kann zur Ablehnung führen?

Nicht jede Erkrankung führt automatisch zur Ablehnung der FzF. Entscheidend ist, ob die Erkrankung gut eingestellt und kontrolliert ist und ob sie die Fahrtauglichkeit tatsächlich beeinträchtigt. Folgende Erkrankungen und Zustände können jedoch problematisch sein:

  • Unkontrollierter Bluthochdruck oder schwere Herzerkrankungen, die das Risiko eines akuten Ereignisses am Steuer erhöhen
  • Schlecht eingestellter Diabetes, besonders wenn Unterzuckerungen auftreten
  • Epilepsie, außer bei nachgewiesener Anfallsfreiheit über einen bestimmten Zeitraum
  • Unbehandelte Schlafapnoe, da sie zu Sekundenschlaf führen kann
  • Schwere Seheinschränkungen, die auch mit Hilfsmitteln nicht ausreichend korrigiert werden können
  • Alkohol- oder Drogenabhängigkeit

Wer an einer dieser Erkrankungen leidet, sollte das offen mit dem untersuchenden Arzt besprechen. In vielen Fällen ist eine FzF trotzdem möglich, wenn die Erkrankung dokumentiert behandelt wird und keine akute Gefährdung besteht. Entscheidend ist die individuelle Beurteilung im Einzelfall.

Wo wird die Untersuchung durchgeführt?

Die ärztliche Untersuchung für den Taxiführerschein darf nicht bei jedem beliebigen Arzt stattfinden. Sie muss bei einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung durchgeführt werden. Praxen, die sowohl allgemeinmedizinische als auch augenärztliche Kompetenz unter einem Dach vereinen, sind dabei besonders praktisch – denn so lassen sich mehrere Untersuchungsschritte in einem einzigen Termin erledigen.

Das spart Zeit, vermeidet Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Praxen und ermöglicht eine ganzheitliche Beurteilung der Fahrtauglichkeit. Das ausgestellte Gutachten wird direkt im Anschluss an die Untersuchung ausgehändigt und beim zuständigen Straßenverkehrsamt eingereicht.

Vorbereitung ist der halbe Weg

Wer sich gut vorbereitet, erlebt die Untersuchung als unkompliziertes Routineverfahren. Zur Untersuchung sollte man den Personalausweis, den aktuellen Führerschein sowie – falls vorhanden – eine Brille oder Kontaktlinsen und einen aktuellen Brillenpass mitbringen. Unterlagen zu bestehenden Erkrankungen oder Medikamenten sind ebenfalls hilfreich.

Für Taxifahrer und Bewerber in München, die ihre verkehrsmedizinische Untersuchung erledigen möchten, lohnt es sich, gezielt nach einem Hausarzt zu suchen, der eine verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation besitzt und beide Untersuchungsschritte – allgemeinmedizinisch und augenärztlich – anbieten kann. Ein erfahrener Allgemeinarzt erledigt das Gutachten effizient und rechtssicher, sodass der nächste Schritt zur Fahrerlaubnisbehörde ohne Umwege gelingen kann.